ANNAHMEBEDINGUNGEN
  • gemischte Bau- und Abbruchabfälle

    Annahmebedingungen für gemischte Bau- und Abbruchabfälle zur Vorbehandlung

    Angenommen werden folgende Materialien:
    • Papier, Pappe, Kartonagen
    • Glas
    • Holz, mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält
    • Textilien, Bekleidung, Teppiche, Teppichböden
    • Schrott, Metalle
    • Bauschutt der keine gefährlichen Stoffe enthält
    • Kunststoffe
    • Folien
    • Verbundstoffe
    • Gummi
    • Keramik
    • Verpackungen mit Ausnahme derjenigen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
    • Kabel mit Ausnahme derjenigen, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten

    Folgende Bestandteile dürfen bei den gemischten Materialien nicht enthalten sein:
    • Abfälle zur Beseitigung
    • Abfälle mit schädliche Anhaftungen (Sonderabfälle)
    • Essensreste (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle)
    • Naßabfälle
    • Biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle
    • gefährliche Abfälle

    Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG, der Gewerbeabfallverordnung u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
  • Bauschutt

    Annahmebedingungen für Bauschutt

    Angenommen werden folgende Materialien:
    • Sortenreiner Beton
    • Ziegel
    • Fliesen und Keramik
    • Baustoffe auf Gipsbasis
    • Bauschuttgemisch
    • Asphalt teerfrei

    Bei der Annahme wird der Bauschutt wie folgt klassifiziert:

    Bauschutt gemischt Ziegelabbruch Betonabbruch
    • Beton
    • Ziegel
    • Mauerwerk
    • Putzreste
    • Ziegelabbruch ohne Verunreinigungen und ohne kontaminierte Bestandteile
    • Betonabbruch (leicht armiert) sortenrein ohne Verunreinigungen und kontaminierte Bestandteile
    Bauschutt gemischt
    • Beton
    • Ziegel
    • Mauerwerk
    • Putzreste
    Ziegelabbruch
    • Ziegelabbruch ohne Verunreinigungen und ohne kontaminierte Bestandteile
    Betonabbruch
    • Betonabbruch (leicht armiert) sortenrein ohne Verunreinigungen und kontaminierte Bestandteile
    Zuschlag für Überlängen und -größen, bei Kantenlängen > 0,80 m.

    Folgende Bestandteile darf der Bauschutt nicht enthalten:
    • Folien
    • Glaswolle
    • Heraklith
    • Gipskartonplatten (Sulfatwert zu hoch)
    • Reine Gips- und Putzreste (Sulfatwert zu hoch)
    • Holz
    • Tapeten, Papier
    • Styropor, Kunststoffe
    • Strohmatten
    • Teerhaltige Rückstände von Straßenbelägen oder Anstrichen
    • Kaminabbruch

    Nachweis der Belastung durch entsprechende Deklarationsanalysen gemäß VwV Boden Baden Württemberg bzw. DepV.

    Nicht beprobtes bzw. unvollständig beprobtes Material bis DK3 kann auf unserer Anlage bis zur Vorlage der Deklaration zwischengelagert werden.

    Gerne übernehmen wir auch die komplette Abwicklung für Ihr Material (Lagerung, Behandlung, Beprobung, Auswertung Analytik sowie die finale Verwertung bzw. Entsorgung)

    Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
  • Bodenaushub

    Annahmebedingungen für Boden und Aushub

    Angenommen werden folgende Materialien:
    • Bodenaushub sowie Boden und Steine ohne Verunreinigungen
    • Bodenaushub sowie Boden und Steine kontaminiert
    • Unbelastet Z0 nach VwV Boden
    • Leicht belastet bis Z2 nach VwV Boden
    • Belastet bis DK3
      • Bodenaushub mit schädlichen Verunreinigungen
      • Bodenaushub mit kontaminierten Bestandteilen

    Nachweis der Belastung durch entsprechende Deklarationsanalysen gemäß VwV Boden Baden Württemberg bzw. DepV.

    Nicht beprobtes bzw. unvollständig beprobtes Material bis DK3 kann auf unserer Anlage bis zur Vorlage der Deklaration zwischengelagert werden.

    Gerne übernehmen wir auch die komplette Abwicklung für Ihr Material (Lagerung, Behandlung, Beprobung, Auswertung Analytik sowie die finale Verwertung bzw. Entsorgung)

    Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
  • Holz

    Annahmebedingungen für Holz

    Angenommen werden folgende Materialien:
    • Balken, Bretter, Dielen, Bohlen, Schalungsholz
    • Verpackungsmaterial aus Holz wie Kisten, Paletten, Obststeige
    • Spanplatten roh oder beschichtet (nicht PVC-beschichtet)
    • Fensterrahmen
    • Sperrmüllholz wie Türen, Möbelteile, Sperrholz, Spanplatten
    • Abfälle aus der Holzbearbeitung
    • Rinde und Waldholzreste

    Bei der Annahme wird das Holz wie folgt klassifiziert:

    Unbehandeltes Holz AI Behandeltes Holz AII Belastetes Holz A IV
    • Späne/Abschnitte/Verschnitt von naturbelassenem Vollholz
    • massives sauberes Vollholz
    • Europaletten; Vollholz-Industrie- und Einwegpaletten
    • Obstkisten aus Vollholz
    • Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
    • nachweislich unbelastetes Holz
    • Spanplatten
    • Schalhölzer
    • Altholz aus Sperrmüll
    • Konstruktionshölzer aus dem Innenbereich
    • verleimte Hölzer
    • Faserplatten
    • Melaminharz-beschichtete Hölzer
    • gestrichenes oder lackiertes Holz (aus dem Innenbereich)
    • Holz mit Pilzschutz
    • Holz mit Flammschutz
    • Beschichtetes Holz
    • besonders überwachungsbedürftiges Holz
    • Lackierte Fensterrahmen und Außentüren
    • Bauhölzer aus dem Außenbereich
    • Konstruktionshölzer für tragende Teile
    • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
    Unbehandeltes Holz AI
    • Späne/Abschnitte/Verschnitt von naturbelassenem Vollholz
    • massives sauberes Vollholz
    • Europaletten; Vollholz-Industrie- und Einwegpaletten
    • Obstkisten aus Vollholz
    • Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
    • nachweislich unbelastetes Holz
    Behandeltes Holz AII / A III
    • Spanplatten
    • Schalhölzer
    • Altholz aus Sperrmüll
    • Konstruktionshölzer aus dem Innenbereich
    • verleimte Hölzer
    • Faserplatten
    • Melaminharz-beschichtete Hölzer
    • gestrichenes oder lackiertes Holz (aus dem Innenbereich)
    Belastetes Holz A IV
    • Holz mit Pilzschutz
    • Holz mit Flammschutz
    • Beschichtetes Holz
    • besonders überwachungsbedürftiges Holz
    • Lackierte Fensterrahmen und Außentüren
    • Bauhölzer aus dem Außenbereich
    • Konstruktionshölzer für tragende Teile
    • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
    Türen u. Fenster mit Glas und Hölzer mit großen Eisenteilen müssen getrennt angeliefert werden!!!

    Folgende Bestandteile darf das Holz nicht enthalten:
    • Schleifstäube, Sägemehl u. sonstige Holzstäube
    • Fremdanteile wie Müll, Bauschutt, Dämm- u. Sperrstoffe
    • Grobe Metallteile wie Bolzen, Platten, Beschläge und Träger (> 2cm Durchmesser)
    • Stark belastete Althölzer wie Masten, Eisenbahnschwellen, Hölzer mit Schalölen (außer Bioöl) Althölzer aus Chemiebetrieben (müssen separat angeliefert werden).

    Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- u. Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
  • Schrott

    Annahmebedingungen für Schrottanlieferungen

    Angenommen werden folgende Materialien:
    • Eisenschrott/Fe-Metalle (Vergütung erfolgt ab 200 kg)
    • Ne-Metalle und Reinmetalle (Vergütung auf Anfrage)

    Bei der Annahme wird der Schrott wie folgt klassifiziert:

    Fe-Schrott
    Mischschrott, leichter Stahlaltschrott unter 6 mm Stärke
    • Fahrräder
    • Heizkessel
    • Autoteile
    • Auspuffanlagen
    • Motoren
    • Zaunteile
    • Gußrohre
    • Stahlschränke
    • Wäschespinnen
    • Kinderspielgeräte
    • Blechemballagen
    • Kotflügel
    • Felgen
    • Dachrinnen
    • Antennen
    Schwerschrott, schwerer Stahlaltschrott stärker als 6 mm.
    Ne-Metalle
    • Kupfer, auch Kupferkabel und E-Motore
    • Aluminium, auch Alu-Kabel
    • Messing blank und verchromt
    • Edelstahl
    • Zink
    • Zinn
    • andere Metalle und Legierungen auf Anfrage
    Fe-Schrott
    Mischschrott, leichter Stahlaltschrott unter 6 mm Stärke
    • Fahrräder
    • Heizkessel
    • Autoteile
    • Auspuffanlagen
    • Motoren
    • Zaunteile
    • Gußrohre
    • Stahlschränke
    • Wäschespinnen
    • Kinderspielgeräte
    • Blechemballagen
    • Kotflügel
    • Felgen
    • Dachrinnen
    • Antennen
    Schwerschrott, schwerer Stahlaltschrott stärker als 6 mm.
    Ne-Metalle
    • Kupfer, auch Kupferkabel und E-Motore
    • Aluminium, auch Alu-Kabel
    • Messing blank und verchromt
    • Edelstahl
    • Zink
    • Zinn
    • andere Metalle und Legierungen auf Anfrage
    Geringe Anhaftungen an Holz, Kunststoff, Gummi können geduldet werden.

    Nichtverwertbar im Schrott sind:
    • weiße Ware (Kühlschrank, Herd etc.)
    • Radios
    • Fernseher
    • Autobatterien
    • Gasflaschen
    • Druckbehälter
    • Elektroschrott

    Anlieferungen mit Restinhalten von Heizöl, Motorenöl, Treibstoffen aller Art, Farbe und Chemikalien dürfen nicht angenommen werden.

    Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
  • Papier

    Annahmebedingungen für Papier

    Angenommen werden folgende Materialien:
    • Mischpapier
    • Kartonagen
    • Computerausdrucke

    Bei der Annahme wird das Papier wie folgt klassifiziert:

    Mischpapier Kartonagen
    • Altpapier nicht verschmutzt
    • sortenreines Buntpapier
    • Papier in Ballen gepreßt
    • Rollhülsen
    • Reißwolfpapier
    • Papiersäcke
    • Bücher
    • Hefte
    • Kartonagen sortenrein
    • Kartonagen in Ballen gepreßt
    • Wellpappe
    • Graukartons
    Mischpapier
    • Altpapier nicht verschmutzt
    • sortenreines Buntpapier
    • Papier in Ballen gepreßt
    • Rollhülsen
    • Reißwolfpapier
    • Papiersäcke
    • Bücher
    • Hefte
    Kartonagen
    • Kartonagen sortenrein
    • Kartonagen in Ballen gepreßt
    • Wellpappe
    • Graukartons
    Papier und Kartonagen müssen sauber, trocken und sortenrein angeliefert werden!
    Anhaftungen von Klebebändern an den Kartonagen führen nicht zu einer Qualitätsminderung.

    Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
  • Kunststoff

    Annahmebedingungen für Kunststoffe

    Angenommen werden folgende Materialien:
    • Saubere Folien
    • Hohlkörper
    • Kunststoffgemische

    Bei der Annahme wird Kunststoff wie folgt klassifiziert:

    PE-Folie natur PE-Folie bunt Hohlkörper Kunststoffgemische
    • Schrumpfhauben
    • Noppenfolie
    • saubere Folien von Bauherren
    • Düngemittelsäcke
    • Torfsäcke
    • Tüten
    • Beutel
    • Tragetaschen
    • Granulatsäcke
    • Agrarfolie
    • Flaschen
    • Kanister
    • PP-Folien
    • techn. Kunststoffe
    • Kunststoffverbunde
    • Stretchfolien
    • Stanzabfälle
    • Silonetze
    PE-Folie natur
    • Schrumpfhauben
    • Noppenfolie
    • saubere Folien von Bauherren
    PE-Folie bunt
    • Düngemittelsäcke
    • Torfsäcke
    • Tüten
    • Beutel
    • Tragetaschen
    • Granulatsäcke
    • Agrafolie
    Hohlkörper
    • Flaschen
    • Kanister
    Kunststoffgemische
    • PP-Folien
    • techn. Kunststoffe
    • Kunststoffverbunde
    • Stretchfolien
    • Stanzabfälle
    • Silonetze
    Folgende Bestandteile dürfen die Kunststoffe nicht enthalten:
    • Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten
    • schädliche Anhaftungen

    Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
  • Asbest

    Annahmebedingungen für asbesthaltige Abfälle

    Angenommen werden folgende fest gebundene asbesthaltige Materialien:
    • Rohre
    • Wellplatten
    • Fassadenverkleidungen
    • Dachplatten

    Asbesthaltige Abfälle sind in Big Bags verpackt nach den Richtlinien der TRGS 519 anzuliefern.

    Folgende Bestandteile darf das asbesthaltige Material nicht enthalten:
    • Organik
    • sonst. Abfallbestandteile

    Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG und der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.