- gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Annahmebedingungen für gemischte Bau- und Abbruchabfälle zur Vorbehandlung
Angenommen werden folgende Materialien:
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Glas
- Holz, mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält
- Textilien, Bekleidung, Teppiche, Teppichböden
- Schrott, Metalle
- Bauschutt der keine gefährlichen Stoffe enthält
- Kunststoffe
- Folien
- Verbundstoffe
- Gummi
- Keramik
- Verpackungen mit Ausnahme derjenigen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- Kabel mit Ausnahme derjenigen, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Folgende Bestandteile dürfen bei den gemischten Materialien nicht enthalten sein:
- Abfälle zur Beseitigung
- Abfälle mit schädliche Anhaftungen (Sonderabfälle)
- Essensreste (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle)
- Naßabfälle
- Biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle
- gefährliche Abfälle
Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG, der Gewerbeabfallverordnung u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
- Bauschutt
Annahmebedingungen für Bauschutt
Angenommen werden folgende Materialien:
- Sortenreiner Beton
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Bauschuttgemisch
- Asphalt teerfrei
Bei der Annahme wird der Bauschutt wie folgt klassifiziert:
Bauschutt gemischt |
Ziegelabbruch |
Betonabbruch |
- Beton
- Ziegel
- Mauerwerk
- Putzreste
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- Ziegelabbruch ohne Verunreinigungen und ohne kontaminierte Bestandteile
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- Betonabbruch (leicht armiert) sortenrein ohne Verunreinigungen und kontaminierte Bestandteile
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Bauschutt gemischt |
- Beton
- Ziegel
- Mauerwerk
- Putzreste
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Ziegelabbruch |
- Ziegelabbruch ohne Verunreinigungen und ohne kontaminierte Bestandteile
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Betonabbruch |
- Betonabbruch (leicht armiert) sortenrein ohne Verunreinigungen und kontaminierte Bestandteile
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Zuschlag für Überlängen und -größen, bei Kantenlängen > 0,80 m.
Folgende Bestandteile darf der Bauschutt nicht enthalten:
- Folien
- Glaswolle
- Heraklith
- Gipskartonplatten (Sulfatwert zu hoch)
- Reine Gips- und Putzreste (Sulfatwert zu hoch)
- Holz
- Tapeten, Papier
- Styropor, Kunststoffe
- Strohmatten
- Teerhaltige Rückstände von Straßenbelägen oder Anstrichen
- Kaminabbruch
Nachweis der Belastung durch entsprechende Deklarationsanalysen gemäß VwV Boden Baden Württemberg bzw. DepV.
Nicht beprobtes bzw. unvollständig beprobtes Material bis DK3 kann auf unserer Anlage bis zur Vorlage der Deklaration zwischengelagert werden.
Gerne übernehmen wir auch die komplette Abwicklung für Ihr Material (Lagerung, Behandlung, Beprobung, Auswertung Analytik sowie die finale Verwertung bzw. Entsorgung)
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
- Bodenaushub
Annahmebedingungen für Boden und Aushub
Angenommen werden folgende Materialien:
- Bodenaushub sowie Boden und Steine ohne Verunreinigungen
- Bodenaushub sowie Boden und Steine kontaminiert
- Unbelastet Z0 nach VwV Boden
- Leicht belastet bis Z2 nach VwV Boden
- Belastet bis DK3
- Bodenaushub mit schädlichen Verunreinigungen
- Bodenaushub mit kontaminierten Bestandteilen
Nachweis der Belastung durch entsprechende Deklarationsanalysen gemäß VwV Boden Baden Württemberg bzw. DepV.
Nicht beprobtes bzw. unvollständig beprobtes Material bis DK3 kann auf unserer Anlage bis zur Vorlage der Deklaration zwischengelagert werden.
Gerne übernehmen wir auch die komplette Abwicklung für Ihr Material (Lagerung, Behandlung, Beprobung, Auswertung Analytik sowie die finale Verwertung bzw. Entsorgung)
Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
- Holz
Annahmebedingungen für Holz
Angenommen werden folgende Materialien:
- Balken, Bretter, Dielen, Bohlen, Schalungsholz
- Verpackungsmaterial aus Holz wie Kisten, Paletten, Obststeige
- Spanplatten roh oder beschichtet (nicht PVC-beschichtet)
- Fensterrahmen
- Sperrmüllholz wie Türen, Möbelteile, Sperrholz, Spanplatten
- Abfälle aus der Holzbearbeitung
- Rinde und Waldholzreste
Bei der Annahme wird das Holz wie folgt klassifiziert:
Unbehandeltes Holz AI |
Behandeltes Holz AII |
Belastetes Holz A IV |
- Späne/Abschnitte/Verschnitt von naturbelassenem Vollholz
- massives sauberes Vollholz
- Europaletten; Vollholz-Industrie- und Einwegpaletten
- Obstkisten aus Vollholz
- Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
- nachweislich unbelastetes Holz
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- Spanplatten
- Schalhölzer
- Altholz aus Sperrmüll
- Konstruktionshölzer aus dem Innenbereich
- verleimte Hölzer
- Faserplatten
- Melaminharz-beschichtete Hölzer
- gestrichenes oder lackiertes Holz (aus dem Innenbereich)
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- Holz mit Pilzschutz
- Holz mit Flammschutz
- Beschichtetes Holz
- besonders überwachungsbedürftiges Holz
- Lackierte Fensterrahmen und Außentüren
- Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
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Unbehandeltes Holz AI |
- Späne/Abschnitte/Verschnitt von naturbelassenem Vollholz
- massives sauberes Vollholz
- Europaletten; Vollholz-Industrie- und Einwegpaletten
- Obstkisten aus Vollholz
- Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
- nachweislich unbelastetes Holz
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Behandeltes Holz AII / A III |
- Spanplatten
- Schalhölzer
- Altholz aus Sperrmüll
- Konstruktionshölzer aus dem Innenbereich
- verleimte Hölzer
- Faserplatten
- Melaminharz-beschichtete Hölzer
- gestrichenes oder lackiertes Holz (aus dem Innenbereich)
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Belastetes Holz A IV |
- Holz mit Pilzschutz
- Holz mit Flammschutz
- Beschichtetes Holz
- besonders überwachungsbedürftiges Holz
- Lackierte Fensterrahmen und Außentüren
- Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
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Türen u. Fenster mit Glas und Hölzer mit großen Eisenteilen müssen getrennt angeliefert werden!!!
Folgende Bestandteile darf das Holz nicht enthalten:
- Schleifstäube, Sägemehl u. sonstige Holzstäube
- Fremdanteile wie Müll, Bauschutt, Dämm- u. Sperrstoffe
- Grobe Metallteile wie Bolzen, Platten, Beschläge und Träger (> 2cm Durchmesser)
- Stark belastete Althölzer wie Masten, Eisenbahnschwellen, Hölzer mit Schalölen (außer Bioöl) Althölzer aus Chemiebetrieben (müssen separat angeliefert werden).
Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- u. Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
- Schrott
Annahmebedingungen für Schrottanlieferungen
Angenommen werden folgende Materialien:
- Eisenschrott/Fe-Metalle (Vergütung erfolgt ab 200 kg)
- Ne-Metalle und Reinmetalle (Vergütung auf Anfrage)
Bei der Annahme wird der Schrott wie folgt klassifiziert:
Fe-Schrott Mischschrott, leichter Stahlaltschrott unter 6 mm Stärke |
- Fahrräder
- Heizkessel
- Autoteile
- Auspuffanlagen
- Motoren
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- Zaunteile
- Gußrohre
- Stahlschränke
- Wäschespinnen
- Kinderspielgeräte
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- Blechemballagen
- Kotflügel
- Felgen
- Dachrinnen
- Antennen
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Schwerschrott, schwerer Stahlaltschrott stärker als 6 mm. |
Ne-Metalle
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- Kupfer, auch Kupferkabel und E-Motore
- Aluminium, auch Alu-Kabel
- Messing blank und verchromt
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- Edelstahl
- Zink
- Zinn
- andere Metalle und Legierungen auf Anfrage
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Fe-Schrott Mischschrott, leichter Stahlaltschrott unter 6 mm Stärke |
- Fahrräder
- Heizkessel
- Autoteile
- Auspuffanlagen
- Motoren
- Zaunteile
- Gußrohre
- Stahlschränke
- Wäschespinnen
- Kinderspielgeräte
- Blechemballagen
- Kotflügel
- Felgen
- Dachrinnen
- Antennen
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Schwerschrott, schwerer Stahlaltschrott stärker als 6 mm. |
Ne-Metalle
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- Kupfer, auch Kupferkabel und E-Motore
- Aluminium, auch Alu-Kabel
- Messing blank und verchromt
- Edelstahl
- Zink
- Zinn
- andere Metalle und Legierungen auf Anfrage
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Geringe Anhaftungen an Holz, Kunststoff, Gummi können geduldet werden.
Nichtverwertbar im Schrott sind:
- weiße Ware (Kühlschrank, Herd etc.)
- Radios
- Fernseher
- Autobatterien
- Gasflaschen
- Druckbehälter
- Elektroschrott
Anlieferungen mit Restinhalten von Heizöl, Motorenöl, Treibstoffen aller Art, Farbe und Chemikalien dürfen nicht angenommen werden.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
- Papier
Annahmebedingungen für Papier
Angenommen werden folgende Materialien:
- Mischpapier
- Kartonagen
- Computerausdrucke
Bei der Annahme wird das Papier wie folgt klassifiziert:
Mischpapier |
Kartonagen |
- Altpapier nicht verschmutzt
- sortenreines Buntpapier
- Papier in Ballen gepreßt
- Rollhülsen
- Reißwolfpapier
- Papiersäcke
- Bücher
- Hefte
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- Kartonagen sortenrein
- Kartonagen in Ballen gepreßt
- Wellpappe
- Graukartons
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Mischpapier |
- Altpapier nicht verschmutzt
- sortenreines Buntpapier
- Papier in Ballen gepreßt
- Rollhülsen
- Reißwolfpapier
- Papiersäcke
- Bücher
- Hefte
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Kartonagen |
- Kartonagen sortenrein
- Kartonagen in Ballen gepreßt
- Wellpappe
- Graukartons
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Papier und Kartonagen müssen sauber, trocken und sortenrein angeliefert werden!
Anhaftungen von Klebebändern an den Kartonagen führen nicht zu einer Qualitätsminderung.
Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
- Kunststoff
Annahmebedingungen für Kunststoffe
Angenommen werden folgende Materialien:
- Saubere Folien
- Hohlkörper
- Kunststoffgemische
Bei der Annahme wird Kunststoff wie folgt klassifiziert:
PE-Folie natur |
PE-Folie bunt |
Hohlkörper |
Kunststoffgemische |
- Schrumpfhauben
- Noppenfolie
- saubere Folien von Bauherren
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- Düngemittelsäcke
- Torfsäcke
- Tüten
- Beutel
- Tragetaschen
- Granulatsäcke
- Agrarfolie
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- PP-Folien
- techn. Kunststoffe
- Kunststoffverbunde
- Stretchfolien
- Stanzabfälle
- Silonetze
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PE-Folie natur |
- Schrumpfhauben
- Noppenfolie
- saubere Folien von Bauherren
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PE-Folie bunt |
- Düngemittelsäcke
- Torfsäcke
- Tüten
- Beutel
- Tragetaschen
- Granulatsäcke
- Agrafolie
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Hohlkörper |
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Kunststoffgemische |
- PP-Folien
- techn. Kunststoffe
- Kunststoffverbunde
- Stretchfolien
- Stanzabfälle
- Silonetze
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Folgende Bestandteile dürfen die Kunststoffe nicht enthalten:
- Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten
- schädliche Anhaftungen
Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
- Asbest
Annahmebedingungen für asbesthaltige Abfälle
Angenommen werden folgende fest gebundene asbesthaltige Materialien:
- Rohre
- Wellplatten
- Fassadenverkleidungen
- Dachplatten
Asbesthaltige Abfälle sind in Big Bags verpackt nach den Richtlinien der TRGS 519 anzuliefern.
Folgende Bestandteile darf das asbesthaltige Material nicht enthalten:
- Organik
- sonst. Abfallbestandteile
Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG und der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.
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